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9637. 1785.

Wir Joseph der Zweyte,
von Gottes Gnaden erwählter rö-
mischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs,
König in Germanien, Hungarn, und Boheim,
2c. Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Bur-
gund
, und zu Lothringen, ↄc., ↄc.

Der Einfluß, den die Zucht des Dienst-Gesindes nicht
allein auf die häusliche Ruhe, sondern auch auf die öffent-
liche Ordnung, in mehr als einer Beziehung hat, legt
Uns die Sorgfalt auf, zu Handhabung derselben gegenwär-
tige Gesind-Ordnung im Großfürstenthum Siebenbürgen
vorzuschreiben, bey [bei] der Wir vorzüglich zur Absicht nehmen,
damit die Pflichten des Dienst-Gesindes gegen die Gesind-
halter, und entgegen die Verbindlichkeiten der Gesindhalter
gegen das Dienst-Volk festgesezt, zugleich auch diejenigen
Unordnungen abgewendet werden, welche die Dienstlosigkeit
gewöhnlich nach sich zuziehen pflegt.

[?]

§1.

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