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ren, auch wenn eines von den beiden
Auszüglern mit Tod abgehen wird.
Ferner verstattet Käufer seinem
Bruder Michael und seiner Schwester
Anna Wolf freie Herberge in der er-
kauften Nahrung bis zu ihrer Verhei-
rathung, oder, was Michael Wolfen be-
trifft, bis zu desses Selbstständigkeit
und eigner Wirthschaftführung.
§6.,
Wegen der vorstehend §§. 3 und 4 be-
merkten rückständigen und überwiesenen
Kaufgelder, sowohl wegen des §5 ver-
zeichneten Ausgedinges behält sich Ver-
käufer die Hzpothek und das Recht der un-
bezahlten Kaufgelder an der verkauften
Häuslernahrung Cat: No. 9 zu Halben-
dorf, noch vor deren Uebergabe ausdrück-
lich vor, was Käufer bestens [einräumt?]
und zugesteht.
§7.,
Käufer übernimmt alle und jede auf
der verkauften Nahrung haftenden Ab?-
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