Rudiger_letter

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ben und Costen, in [Gemäsheit?] der Landesund Ortsverfassung, der älteren Kaufsurkunden und das mit der Gutsherrschaft abgeschlossenen Ablösungs[???], nametlich: 4 [?]. 16 [?]. 8.[?]. jährliche, zur Königlichen [Landrentenbank?] überwiesene Ablösungsrente, --. --. 1.[?]. der Gutsherrschaft verbliebene Renten[???] Fünf pro Cent Lohngeld an die Gutsherrschaft bei allen vorkommenden [Besitzveränderungen?] zu zahlen, gesteht auch der Gutsherrschat das Verkaufsrecht an der erkauften Nahrung zu. §8 Die Uebergabe der erkauften Häuslernahrung soll zum 1sten Januar 1847 erfolgen. §9 Die Kosten des Kaufs und der Zuschreibung, sowie das Herrschaftliche Lohngeld trägt Käufer allein.

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§10 Beiderseits Contrahenten sind mit diesem Vertrage einig und zufrieden, entsagen allen demselben zu [widerlaufen?], den Ausflüchten und Rechtsbehelfen im Allgemeinen, wie ins Besondere, rechtsverbindlichst für sich, ihre Erben und Erb[nehmen?]. Nachdem nun Käufer den gesetzlich vorgeschriebenen Unterthaneneid geleistet, und um Beleihung mit dem erkauften Grundstücke gebeten, als wird ihm die Häuslernahrung Cat: No. 9 zu Halbendorf sammt allen Ein- und Zubehörungen andurch Obrigkeits- und Gerichtswegen [??]richt und zugeschrieben, auch in die §6 dieser Urkunde vorbehaltenen Hypotheken [consentirt?], jedoch dem höchsten landesherrlichen Regalien den gerichtsherrschaftlichen Gerechtsamen und sonst Jedermann an seinen [???]- lichen älteren und besseren Rechten [son?]- der Gefährde. /Hie-

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Hierüber allenthalben ist diese Kaufs- und ZuschreibungsUrkunde unter Gerichts Hand und Siegel ausgestellt und vollzogen, auch in die, die Häuslernahrung Cat: No. 9 zu Halbendorf betreffenden Grundacten [BA?] 14 [flgd?]wörtlich eingetragen worden. So geschehen Halbendorf mit Carlsberg, am 4ten März 1846. Die Gerichte daselbt [Gerathewohl?]. [verpfl.?] Justitiar.

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Vorstehender Kaufvertrag wird hiermit, soweit er den Rechten gemäs, in allen seinen Punkten und Clauseln gerichtsherrschaftswegen confirmirt, auch in die §6 desselben reservirten Hypotheken gewilliget; jedoch den landesherrschaftlichen Regalien, den gerichtsherrschaftlichen Gerichtsamen und sonst Jedermann an seinen erweislichen älteren und besseren Rechten unschädlich, und ist hierüber von mir, dem gegenwärtigen Besitzer des Rittergutes Halbendorf mit Carlsberg diese Confirmationsurkunde ausgestellt und vollzogen worden. Dresden, am 7ten März 1846 [Stefan?] Schmitt [can't read this line] [can't read this line] Fünf Thaler Lohngeld.

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